Steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersversorgung – Wann ist sie steuerfrei?

Die betriebliche Altersversorgung bietet eine attraktive Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter vorzusorgen. Doch viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen sich die Frage: Wann ist die betriebliche Altersversorgung steuerfrei?

Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, in welcher Phase sich die Altersvorsorge befindet – Einzahlung, Ansparphase oder Auszahlung. Während Arbeitgeber und Arbeitnehmer in bestimmten Fällen von steuerlichen Vorteilen profitieren können, gibt es auch steuerpflichtige Aspekte.

In diesem Artikel erfährst du, wann die betriebliche Altersversorgung steuerfrei ist, welche steuerlichen Regelungen gelten und wie Unternehmen diese Vorteile optimal nutzen können.

Steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersversorgung – Wann ist sie steuerfrei?

Steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersversorgung

Wann sind Einzahlungen in die bAV steuerfrei?

Während der Einzahlungsphase gibt es erhebliche steuerliche Vorteile. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei geleistet werden.

Steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG:

  • Beiträge zur Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei.
  • Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 7.248 € pro Jahr (West).
  • Davon sind 4 % (3.624 €) zusätzlich sozialversicherungsfrei.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen:

  • Wenn der Arbeitgeber die Beiträge vollständig übernimmt, sind diese ebenfalls steuerfrei, solange sie innerhalb der genannten Grenzen bleiben.
  • Arbeitgeber können zusätzliche steuerfreie Zuschüsse zahlen, wenn sie für Geringverdiener eine bAV finanzieren.

Für Arbeitgeber bedeutet dies:

  • Betriebsausgabenabzug: Beiträge zur bAV sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
  • Geringere Sozialabgaben, wenn Mitarbeiter die Entgeltumwandlung nutzen.

Wann sind Leistungen aus der bAV steuerfrei?

In der Auszahlungsphase gelten andere steuerliche Regelungen. Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber es gibt Ausnahmen und Freibeträge.

Freibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Seit 2020 gibt es einen Freibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Bis zu 176,75 € pro Monat (Stand 2024) bleiben beitragsfrei.
  • Nur der darüber liegende Teil der Rente unterliegt der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.

Steuerliche Vorteile bei Kapitalauszahlungen:

  • Wird die bAV als Einmalzahlung ausgezahlt, kann unter Umständen die Fünftelregelung angewendet werden, wodurch die Steuerlast reduziert wird.
  • In bestimmten Fällen sind einmalige Kapitalleistungen nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies:

  • Geringere Steuerlast in der Rentenphase durch Freibeträge.
  • Flexibilität bei der Auszahlung: Wahl zwischen Rente oder Einmalauszahlung kann steuerliche Vorteile bieten.

Steuerfreie Sonderregelungen für Geringverdiener

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat zusätzliche steuerliche Anreize für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen geschaffen.

Steuerliche Förderung für Geringverdiener:

  • Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern mit einem Bruttogehalt unter 2.575 € monatlich eine bAV anbieten, erhalten 30 % der eingezahlten Beiträge als Steuerförderung vom Staat zurück.
  • Gefördert werden Beiträge zwischen 240 € und 960 € pro Jahr.

Diese Regelung hilft besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen, die betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter attraktiver zu machen.

Wie Arbeitgeber steuerliche Vorteile optimal nutzen können

Strategische Planung der bAV im Unternehmen

Die richtige Gestaltung der bAV kann Unternehmen helfen, Steuer- und Sozialabgaben zu sparen und gleichzeitig Mitarbeitern eine attraktive Altersvorsorge zu bieten.

Wichtige Überlegungen für Arbeitgeber:

  • Durchführungsweg gezielt wählen: Direktversicherung, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse – jeder Weg hat unterschiedliche steuerliche Vorteile.
  • Arbeitgeberzuschüsse nutzen: Pflichtzuschüsse oder freiwillige Zuschüsse helfen, Mitarbeiter zu binden und steuerliche Vorteile zu realisieren.
  • Langfristige Planung: Eine gut strukturierte bAV-Strategie sorgt für finanzielle Stabilität im Unternehmen.

Fehler vermeiden: Steuerliche Fallstricke in der bAV

Viele Unternehmen nutzen die bAV nicht optimal, weil sie steuerliche Fallstricke übersehen. Häufige Fehler sind:

  • Fehlende Nutzung der steuerlichen Höchstgrenzen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschenken oft steuerfreie Beiträge.
  • Falsche Wahl der Auszahlungsform: Manche Arbeitnehmer wählen eine ungünstige Renten- oder Kapitalauszahlung und zahlen unnötig hohe Steuern.
  • Unzureichende Beratung: Steuerliche Regeln ändern sich regelmäßig – Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie aktuelle Vorgaben beachten.

Eine professionelle Beratung kann helfen, steuerliche Optimierungspotenziale vollständig auszuschöpfen.

Warum sich die betriebliche Altersversorgung steuerlich lohnt

Die betriebliche Altersversorgung steuerfrei zu gestalten, bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhebliche Vorteile.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Steuerlich absetzbare Betriebsausgaben
  • Geringere Sozialversicherungsabgaben durch Entgeltumwandlung
  • Förderungen für Geringverdiener und Arbeitgeberzuschüsse

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Steuerfreie Einzahlungen in die bAV bis zu 8 % der BBG
  • Freibeträge für Rentenzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Möglichkeit der Fünftelregelung bei Kapitalauszahlungen

Die richtige Planung der steuerlichen Behandlung der betrieblichen Altersversorgung sorgt für eine effiziente und vorteilhafte Altersvorsorge.

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