Die Rolle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes – Wie es die bAV attraktiver macht

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde 2018 eingeführt, um die betriebliche Altersversorgung (bAV) attraktiver zu machen. Viele Arbeitnehmer sorgen sich um ihre finanzielle Absicherung im Alter, da die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht. Gleichzeitig zögern manche Arbeitgeber, betriebliche Rentenmodelle anzubieten, weil sie komplex erscheinen oder mit finanziellen Risiken verbunden sind.

Hier setzt das Betriebsrentenstärkungsgesetz an: Es soll Arbeitgeber motivieren, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Arbeitnehmer profitieren von höheren Zuschüssen, steuerlichen Anreizen und vereinfachten Regelungen. Aber was genau hat sich durch das Gesetz geändert, und warum ist es für Unternehmen und Angestellte gleichermaßen vorteilhaft?

In diesem Artikel erfährst du, welche Verbesserungen das Gesetz gebracht hat und wie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber davon profitieren können.

Die Rolle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes – Wie es die bAV attraktiver macht

Das Wichtigste im Überblick

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung wird Pflicht

Eine der bedeutendsten Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist die Einführung eines verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses bei der Entgeltumwandlung.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt für neue bAV-Verträge, dass Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts leisten müssen, wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Seit 2022 ist diese Regelung auch auf bestehende bAV-Verträge ausgeweitet worden.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

  • Höhere Rentenansprüche durch zusätzliche Arbeitgeberbeiträge
  • Zusätzliche Altersvorsorge, ohne dass der Arbeitnehmer mehr investieren muss
  • Mehr Planungssicherheit für den Ruhestand

Welche Auswirkungen hat das auf Arbeitgeber?

  • Zwar entstehen zusätzliche Kosten, jedoch können diese als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden
  • Die bAV wird für Mitarbeiter attraktiver, was zu einer besseren Mitarbeiterbindung führt
  • Arbeitgeber, die bereits Zuschüsse gezahlt haben, profitieren von klareren Regelungen

Steuerliche Förderung der bAV wurde verbessert

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat auch die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge ausgeweitet. Die steuerfreie Einzahlungsgrenze wurde von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht.

Das bedeutet:

  • Arbeitnehmer können nun mehr in ihre betriebliche Altersvorsorge investieren, ohne dass Steuern anfallen
  • Arbeitgeber können höhere Beiträge steuerfrei für ihre Mitarbeiter bereitstellen
  • Die spätere Rente ist zwar steuerpflichtig, aber da Rentner oft einen geringeren Steuersatz haben, ist die Gesamtsteuerbelastung oft niedriger als in der Erwerbszeit

Zusätzlich wurden für Geringverdiener mit einem Bruttogehalt von bis zu 2.575 € monatlich neue Fördermöglichkeiten geschaffen:

  • Arbeitgeber, die diesen Arbeitnehmern zwischen 240 € und 960 € jährlich für die bAV zur Verfügung stellen, erhalten 30 % der Summe als direkten Steuerzuschuss vom Finanzamt zurück
  • Das macht die betriebliche Altersversorgung besonders attraktiv für Unternehmen mit vielen Geringverdienern

Einführung des Sozialpartnermodells – Mehr Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ein weiterer wichtiger Punkt im Betriebsrentenstärkungsgesetz ist die Einführung des sogenannten Sozialpartnermodells. Dabei handelt es sich um eine neue Form der betrieblichen Altersversorgung, die ausschließlich über Tarifverträge abgeschlossen werden kann.

Wichtige Merkmale des Sozialpartnermodells:

  • Arbeitgeber sind von der klassischen Haftung für Rentenleistungen befreit
  • Arbeitnehmer erhalten anstelle einer festen Rentenzusage eine kapitalgedeckte Lösung mit Renditechancen
  • Das Modell setzt auf eine kollektive Kapitalanlage, um höhere Erträge zu erzielen

Das Ziel des Sozialpartnermodells ist es, Unternehmen mehr Sicherheit zu geben und gleichzeitig Arbeitnehmern attraktive Renditen zu ermöglichen. Bisher wurde dieses Modell jedoch nur von wenigen Tarifparteien umgesetzt, da es noch relativ neu ist.

Mehr Schutz für Betriebsrentner und flexible Auszahlungsmodelle

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt zudem Vorteile für Rentner und Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen. Ein wichtiges Element ist die Einführung eines Freibetrags für die Grundsicherung.

Was bedeutet das konkret?

  • Wer eine niedrige gesetzliche Rente hat und zusätzlich eine Betriebsrente bezieht, kann nun bis zu 251 Euro monatlich an Betriebsrente erhalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet wird (Stand 2024)
  • Dies verbessert die finanzielle Situation von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen erheblich

Außerdem haben Arbeitnehmer nun mehr Flexibilität bei der Auszahlung ihrer Betriebsrente. Sie können zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Teilweise Kapitalauszahlung
  • Komplette Kapitalabfindung

Die Möglichkeit, sich die Betriebsrente als einmalige Summe auszahlen zu lassen, kann besonders für Menschen interessant sein, die größere Anschaffungen im Ruhestand planen oder Schulden tilgen möchten.

Warum sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz lohnt

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die betriebliche Altersversorgung in Deutschland attraktiver gemacht. Arbeitnehmer profitieren von höheren Arbeitgeberzuschüssen, besseren steuerlichen Möglichkeiten und mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase.

Für Arbeitgeber bietet das Gesetz klare Vorteile:

  • Die bAV wird als attraktives Benefit für Mitarbeiter interessanter
  • Steuerliche Entlastungen helfen, die Kosten der bAV auszugleichen
  • Das Sozialpartnermodell ermöglicht neue Modelle ohne direkte Haftung

Auch wenn einige Unternehmen zögern, die neuen Regelungen umzusetzen, zeigt sich, dass immer mehr Betriebe das Gesetz aktiv nutzen, um ihren Mitarbeitern eine sichere und lohnende betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen.

Jetzt von den Vorteilen der bAV profitieren

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz erleichtert sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung. Doch welches Modell passt am besten zu deinem Unternehmen oder deiner persönlichen Situation?

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