Wer haftet für die Betriebsrente? Was Arbeitgeber wirklich verantworten

Pfeil aus drei Richtungsstrichen auf einer weißen Wand als Symbol für die Arbeitgeberhaftung bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Mit dem Abschluss einer Direktversicherung scheint die betriebliche Altersvorsorge zunächst geregelt. Doch die Verantwortung des Arbeitgebers endet nicht mit der Unterschrift. Das Betriebsrentengesetz sieht eine Einstandspflicht für zugesagte Leistungen vor. Wer die bAV sauber gestaltet, verständlich kommuniziert und laufend betreut, kann viele typische Haftungsrisiken vermeiden.