Der neue Mitarbeiter bringt schon eine bAV mit: Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

Mitarbeiterin am Arbeitsplatz als Symbol für eine bestehende bAV bei Arbeitgeberwechsel

Ein neuer Beschäftigter bringt eine betriebliche Altersvorsorge aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis mit. Für den neuen Arbeitgeber stellt sich damit eine wichtige Frage: Muss der bestehende Vertrag übernommen werden oder kann die Versorgung in das eigene bAV-Konzept integriert werden? Eine vorschnelle Entscheidung kann langfristig unnötige Komplexität schaffen.