Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH tragen Verantwortung auf mehreren Ebenen: für das Unternehmen, die Mitarbeitenden und die eigene Zukunft. Während Angestellte über die gesetzliche Rentenversicherung und arbeitgeberfinanzierte bAV abgesichert sind, besteht für Geschäftsführer häufig keine automatische Vorsorge. Wer in dieser Position tätig ist, muss die Altersversorgung aktiv gestalten: steueroptimiert, flexibel und rechtssicher.

Unternehmer in eigener Sache: Warum Vorsorge Chefsache ist
Die betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer unterscheidet sich grundlegend von der klassischen Mitarbeiter-Versorgung. Sie eröffnet besondere steuerliche Spielräume, unterliegt aber auch spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen. Je nach Anteil an der Gesellschaft, Vertragsgestaltung und persönlicher Lebenssituation kann zwischen verschiedenen Durchführungswegen gewählt oder eine Kombination genutzt werden.
Direktversicherung, Unterstützungskasse und Basisrente bilden dabei das zentrale Dreieck einer intelligenten Unternehmer-Vorsorge. Ziel ist es, Liquidität im Unternehmen zu erhalten, steuerliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig Vermögen außerhalb der Firma aufzubauen – geschützt vor Insolvenzrisiken und bilanziellen Belastungen.
Drei Wege, ein Ziel: Sicherheit und Steueroptimierung verbinden
Die Altersvorsorge für Geschäftsführer kann über mehrere Wege umgesetzt werden, die sich in ihrer steuerlichen Behandlung, Haftung und Flexibilität unterscheiden. Die Kunst liegt darin, die passenden Bausteine zu kombinieren.
1. Direktversicherung – der unkomplizierte Einstieg
Die Direktversicherung ist der klassische und einfachste Weg der betrieblichen Altersvorsorge. Die GmbH schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Geschäftsführers ab. Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) können steuerfrei gezahlt werden. Für 2025 bedeutet das: Bis zu 7.728 Euro pro Jahr lassen sich ohne Steuerabzug investieren.
Der entscheidende Vorteil: Die Beiträge gelten als Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH. Gleichzeitig bleibt das Versorgungskapital beim Eintritt in den Ruhestand getrennt vom Betriebsvermögen und ist insolvenzgeschützt, sofern ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde.
Die Direktversicherung eignet sich besonders für neu gegründete GmbHs oder Geschäftsführer, die eine Basisversorgung aufbauen möchten. Sie ist einfach administrierbar, rechtlich klar geregelt und flexibel fortführbar – auch privat, falls sich die Unternehmensstruktur ändert.
2. Unterstützungskasse – die Lösung für höhere Ansprüche
Für Geschäftsführer mit hohem Einkommen oder umfangreicher Versorgungslücke reicht der Rahmen der Direktversicherung oft nicht aus. Hier kommt die rückgedeckte Unterstützungskasse ins Spiel. Sie ermöglicht unbegrenzte steuerfreie Beiträge, die als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
Die GmbH zahlt die Beiträge an eine rechtlich eigenständige Unterstützungskasse, die das Kapital in eine Rückdeckungsversicherung investiert. Der große Vorteil: Es entstehen keine Bilanzrückstellungen, und die Leistungen sind im Insolvenzfall geschützt.
Für den GGF bedeutet das eine flexible und skalierbare Lösung. Je nach Unternehmensentwicklung können Beiträge angepasst oder ausgesetzt werden. Außerdem erlaubt die Unterstützungskasse die Finanzierung hoher Versorgungszusagen, etwa wenn mehrere Versorgungsebenen (z. B. Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung) kombiniert werden sollen.
Wichtig ist dabei die steuerliche Anerkennung der Versorgung. Sie setzt unter anderem voraus, dass die Zusage „probezeitfest“ gestaltet ist – in der Regel nach fünf Jahren seit Gründung oder einer bestimmten Dauer der Geschäftsführertätigkeit.
3. Basisrente – die steuerliche Ergänzung im privaten Bereich
Die Basisrente (Rürup-Rente) ist die sinnvolle Ergänzung zur betrieblichen Versorgung, insbesondere in den ersten Jahren nach der Gründung, wenn eine volle bAV steuerlich noch nicht anerkannt wird. Sie ermöglicht den Aufbau eines privaten, aber steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens.
2024 können bis zu 27.566 Euro (für Ledige) bzw. 55.132 Euro (für Verheiratete) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken werden angerechnet.
In Kombination mit der betrieblichen Altersversorgung entsteht ein abgestuftes Versorgungssystem:
- Die Basisrente sorgt für den privaten Sockel,
- die Direktversicherung für den planbaren Grundstock,
- die Unterstützungskasse für die gehobene Zusatzabsicherung.
Diese Dreiteilung schafft steuerliche Effizienz und sorgt gleichzeitig für Haftungstrennung zwischen betrieblichem und privatem Vermögen.
Rechtlicher Rahmen und Gestaltungsspielräume
Die betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer ist komplex, aber durchdacht regelbar. Entscheidend ist die richtige Zuordnung zwischen Geschäftsführervertrag, Gesellschaftsverhältnis und steuerlicher Behandlung.
Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und Unternehmer
Nicht jeder Geschäftsführer gilt steuerlich als Arbeitnehmer. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, also bei einem Anteil von mehr als 50 %, entfällt die Sozialversicherungspflicht. Dennoch können sie über die GmbH eine betriebliche Altersversorgung abschließen, sofern die Zusage vertraglich klar geregelt ist und einem Fremdvergleich standhält.
Steuerliche Absetzbarkeit und Bilanzneutralität
Die GmbH kann Beiträge zur Direktversicherung oder Unterstützungskasse als Betriebsausgaben absetzen. Damit sinkt die Steuerlast unmittelbar. Gleichzeitig entsteht keine Belastung in der Bilanz, da die Verpflichtung durch den Rückdeckungsvertrag wirtschaftlich abgesichert ist.
Insolvenzschutz und Vermögenssicherung
Die betriebliche Altersvorsorge schützt das Versorgungskapital zuverlässig vor dem Zugriff Dritter. Bei unwiderruflichem Bezugsrecht kann selbst im Insolvenzfall nicht auf die Rückdeckungsversicherung zugegriffen werden. Damit wird die Altersvorsorge zur sicheren Vermögensstruktur außerhalb des Unternehmens.
Kapitalauszahlung oder Rentenleistung
Bei Renteneintritt kann zwischen lebenslanger Rente und einmaliger Kapitalabfindung gewählt werden. Die Entscheidung hängt von steuerlichen und familiären Faktoren ab. Eine sorgfältige Planung ermöglicht es, die Liquidität des Unternehmens und die persönliche Versorgung optimal aufeinander abzustimmen.
Kombinierte Versorgungslösungen
In der Praxis bewährt sich eine Kombination:
- Direktversicherung für die Basisabsicherung,
- Unterstützungskasse für höhere Versorgungszusagen,
- Basisrente als private, steuerlich begünstigte Ergänzung.
Diese Kombination schafft Flexibilität und passt sich unterschiedlichen Lebens- und Unternehmensphasen an.
Unternehmerische Freiheit mit steuerlichem Hebel
Die betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer ist mehr als ein Vorsorgeprodukt – sie ist ein Instrument der Unternehmensstrategie. Sie erlaubt es, steuerlich begünstigt Kapital aus dem Unternehmen zu entnehmen, ohne eine Gewinnausschüttung vorzunehmen.
Während eine klassische Dividendenauszahlung voll versteuert wird, fließen bAV-Beiträge steuerfrei in die Altersvorsorge. Damit entsteht ein legaler, transparenter Weg zur privaten Vermögensbildung.
Zudem profitieren Unternehmen von einem positiven Nebeneffekt: Die Versorgung des Geschäftsführers signalisiert Stabilität. Banken, Investoren und Geschäftspartner bewerten dies als Zeichen einer vorausschauenden Unternehmensführung.
Auch Nachfolgeplanungen lassen sich über die bAV elegant strukturieren. Eine klar geregelte Altersversorgung erleichtert den Übergang, schafft Vertrauen bei potenziellen Nachfolgern und sorgt für finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand.
Wenn Unternehmer für sich selbst vorsorgen
Die betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer verbindet zwei Welten: unternehmerisches Denken und private Absicherung. Sie schafft steuerliche Vorteile, sichert Liquidität und trennt persönliches Vermögen vom Unternehmensrisiko.
Ob über Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Basisrente: Entscheidend ist die intelligente Kombination. Sie ermöglicht, Kapital effizient aufzubauen und gleichzeitig die Unternehmensbilanz zu schonen.
Eine durchdachte GGF-Versorgung ist kein Luxus, sondern Teil nachhaltiger Unternehmensführung. Sie sichert die eigene Zukunft und stärkt zugleich die Stabilität des Unternehmens.
Zukunft sichern – steuerlich klug und rechtssicher
Wer die eigene Altersversorgung als Unternehmer strategisch aufbauen möchte, kann unverbindlich einen Gesprächstermin vereinbaren. In einem persönlichen Austausch lässt sich klären, wie Direktversicherung, Unterstützungskasse und Basisrente zu einer individuellen, steueroptimierten Lösung kombiniert werden können.


