Elternzeit und bAV: Was passiert mit der Altersvorsorge?

Vater hält sein Baby im Freien auf dem Arm zum Thema bAV in der Elternzeit.

Beginnt die Elternzeit, besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Fehlt jedoch das laufende Arbeitsentgelt, kann die bisherige Entgeltumwandlung nicht einfach unverändert weiterlaufen. Für Arbeitgeber ist deshalb wichtig, die bAV vor Beginn der Elternzeit zu prüfen und auch die Rückkehr in den Betrieb im Blick zu behalten.