Einmal eingeführt und dann vergessen? Der jährliche bAV-Check für Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge ist häufig besonders präsent, wenn sie neu eingeführt wird. Mitarbeiter werden informiert, Zuschüsse festgelegt, Verträge eingerichtet und die Lohnabrechnung abgestimmt. Danach kehrt Routine ein. Die Beiträge laufen jeden Monat und solange niemand eine Frage stellt, scheint alles geregelt zu sein.

Doch Unternehmen verändern sich. Mitarbeiter kommen und gehen, Gehälter steigen, Verantwortlichkeiten wechseln und aus einzelnen Altverträgen kann mit der Zeit ein unübersichtlicher Bestand entstehen. Deshalb lohnt es sich, die bAV mindestens einmal im Jahr bewusst auf den Prüfstand zu stellen. Nicht, um jedes Jahr alles neu zu gestalten, sondern um sicherzustellen, dass das bestehende Konzept weiterhin zum Unternehmen und zur Belegschaft passt.

Mitarbeitende besprechen gemeinsam Themen rund um den bAV-Check für Arbeitgeber

Foto von Dylan Gillis auf Unsplash

Der Mitarbeiterbestand verändert sich, die bAV muss mitziehen

Ein guter Ausgangspunkt für den jährlichen bAV-Check ist die aktuelle Mitarbeiterliste. Welche Beschäftigten nehmen an der betrieblichen Altersvorsorge teil? Wer ist im vergangenen Jahr neu hinzugekommen? Wer hat das Unternehmen verlassen? Gibt es Mitarbeiter, bei denen die Beratung noch aussteht oder die sich ursprünglich gegen eine Teilnahme entschieden haben?

Gerade bei wachsenden Unternehmen kann zwischen dem ursprünglich eingeführten bAV-Konzept und der heutigen Belegschaft schnell eine Lücke entstehen. Vielleicht bestand das Unternehmen bei der Einführung aus 15 Mitarbeitern, inzwischen sind es 30. Wenn neue Beschäftigte nicht automatisch in einen definierten Informationsprozess aufgenommen werden, entwickelt sich die Teilnahme zunehmend zufällig.

Auch Austritte verdienen Aufmerksamkeit. Die Entgeltumwandlung über den bisherigen Arbeitgeber endet mit dem Beschäftigungsverhältnis, während für die bestehende Versorgung unterschiedliche Möglichkeiten der Fortführung infrage kommen können. Deshalb sollte geprüft werden, ob ausgeschiedene Mitarbeiter sauber aus den internen Abläufen herausgenommen und notwendige Informationen weitergegeben wurden.

Ähnliches gilt für längere Abwesenheiten oder Veränderungen des Beschäftigungsverhältnisses. Elternzeit, längere Krankheit, Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit oder andere Veränderungen können Auswirkungen auf die bisherige Gestaltung haben. Ein jährlicher Check schafft die Gelegenheit, solche Fälle nicht nur einzeln zu bearbeiten, sondern den Gesamtbestand einmal systematisch abzugleichen.

Was gehört zu einem jährlichen bAV-Check für Arbeitgeber?

Geprüft werden sollten unter anderem Mitarbeiterbestand, Eintritte und Austritte, laufende Beiträge, Arbeitgeberzuschüsse, Gehaltsveränderungen, Mitarbeitergruppen, Altverträge, Dokumentation sowie die laufende Kommunikation mit den Beschäftigten.

Beiträge, Zuschüsse und Mitarbeitergruppen verdienen einen zweiten Blick

Eine bAV wird häufig zu einem bestimmten Zeitpunkt eingerichtet und anschließend über Jahre unverändert fortgeführt. Das muss nicht falsch sein. Trotzdem sollte regelmäßig geprüft werden, ob die damaligen Entscheidungen noch zur heutigen Situation passen.

Ein typisches Beispiel sind Gehaltsentwicklungen. Ein Mitarbeiter, der vor mehreren Jahren eine bestimmte Entgeltumwandlung gewählt hat, verdient heute möglicherweise deutlich mehr. Der Vorsorgebeitrag ist dagegen unverändert geblieben. Damit kann sich das Verhältnis zwischen Einkommen und Altersvorsorge über die Jahre erheblich verschieben. Der jährliche Check bietet einen guten Anlass, bestehende Vorsorgeentscheidungen wieder ins Bewusstsein zu rufen.

Auf Arbeitgeberseite sollten außerdem die vereinbarten Zuschüsse kontrolliert werden. Stimmen die hinterlegten Regelungen noch mit dem aktuellen Versorgungskonzept überein? Werden unterschiedliche Mitarbeitergruppen korrekt behandelt? Sind freiwillige Arbeitgeberleistungen eindeutig definiert und in der Abrechnung richtig umgesetzt?

Besonders relevant wird dieser Punkt, wenn sich das Unternehmen organisatorisch weiterentwickelt hat. Vielleicht wurden inzwischen Führungsebenen geschaffen oder bestimmte Mitarbeitergruppen erhalten zusätzliche Leistungen. Solche Differenzierungen sollten nicht aus einzelnen spontanen Entscheidungen entstehen, sondern auf nachvollziehbaren Regeln basieren.

Das Ziel ist dabei nicht, jedes Jahr neue Leistungen einzuführen. Viel wichtiger ist Konsistenz. Mitarbeiter in vergleichbaren Situationen sollten nach den vorgesehenen Regeln behandelt werden und die Lohnabrechnung muss nachvollziehen können, welche Leistung für wen gilt.

Aus einzelnen Altverträgen kann unbemerkt ein Flickenteppich entstehen

Ein Unternehmen startet selten auf einer vollkommen leeren bAV-Landkarte. Neue Mitarbeiter bringen bestehende Verträge mit, ältere Versorgungen laufen weiter und frühere Regelungen bleiben bestehen. Mit jedem weiteren Jahr kann der Bestand dadurch komplexer werden.

Ein einzelner Altvertrag ist meist kein Problem. Fünf verschiedene Anbieter, unterschiedliche Zuschüsse, mehrere Tarifgenerationen und uneinheitliche Prozesse können dagegen zunehmend Verwaltungsaufwand verursachen. Besonders auffällig wird das häufig erst dann, wenn Zuständigkeiten wechseln oder ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.

Der jährliche bAV-Check sollte deshalb nicht nur fragen, ob Beiträge korrekt laufen. Er sollte auch einen Blick auf die Struktur des gesamten Bestands werfen. Welche Verträge existieren? Gehören sie zum aktuellen Versorgungskonzept? Stammen sie aus früheren Lösungen oder wurden von neuen Mitarbeitern eingebracht? Gibt es Sonderregelungen, deren Hintergrund heute niemand mehr genau kennt?

Dabei geht es nicht darum, Altverträge pauschal zu ersetzen. Bestehende Versorgungen können wichtige Rechte und Konditionen enthalten und müssen individuell betrachtet werden. Die Bestandsaufnahme schafft zunächst Transparenz. Erst wenn klar ist, welche Strukturen tatsächlich vorhanden sind, lässt sich beurteilen, ob organisatorischer Handlungsbedarf besteht.

Wie oft sollte ein Arbeitgeber seine bAV überprüfen?

Ein fester jährlicher Prüftermin ist für viele Unternehmen sinnvoll. Zusätzlich sollte die bAV bei relevanten Veränderungen betrachtet werden, beispielsweise bei Neueinstellungen, Austritten, Gehaltsänderungen oder Veränderungen des bestehenden Versorgungskonzepts.

Gute bAV-Verwaltung endet nicht mit dem Vertragsabschluss

Der letzte Teil des jährlichen Checks betrifft einen Punkt, der im laufenden Betrieb leicht übersehen wird: Dokumentation und Kommunikation. Eine betriebliche Altersvorsorge kann fachlich gut gestaltet sein und trotzdem an Wirkung verlieren, wenn Mitarbeiter nach einigen Jahren kaum noch wissen, welche Leistung sie eigentlich erhalten.

Deshalb lohnt sich die Frage, wann die Belegschaft zuletzt über die bAV informiert wurde. Wissen neue Mitarbeiter, welche Möglichkeiten bestehen? Gibt es einen festen Ansprechpartner? Können Beschäftigte nachvollziehen, wie sich ihre Versorgung zusammensetzt? Und ist geregelt, wie mit Veränderungen oder Fragen umgegangen wird?

Auch intern sollte die Dokumentation funktionieren. Vereinbarte Arbeitgeberleistungen, unterschiedliche Mitarbeitergruppen, Teilnahme oder Verzicht und besondere Regelungen sollten nachvollziehbar festgehalten werden. Das wird spätestens dann wichtig, wenn in Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung Zuständigkeiten wechseln.

Aus dem jährlichen Check kann deshalb eine einfache Routine entstehen. Einmal pro Jahr werden Mitarbeiterbestand und Vertragsbestand abgeglichen, Veränderungen geprüft, offene Fälle identifiziert und die Kommunikation betrachtet. Der Aufwand bleibt überschaubar, weil nicht jedes Mal bei null begonnen wird.

Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer bAV, die lediglich irgendwann eingeführt wurde, und einem Versorgungskonzept, das dauerhaft gepflegt wird.

Acht Punkte für den jährlichen bAV-Check

Für die Praxis lässt sich die Überprüfung auf acht Kernfragen reduzieren:

  1. Sind alle aktuellen Mitarbeiter im bAV-Prozess berücksichtigt?
  2. Wurden neue Mitarbeiter informiert und ausgeschiedene Beschäftigte sauber bearbeitet?
  3. Stimmen Entgeltumwandlungen und Arbeitgeberzuschüsse mit den Vereinbarungen überein?
  4. Haben Gehaltsänderungen oder veränderte Beschäftigungsmodelle Auswirkungen auf bestehende Versorgungen?
  5. Werden definierte Mitarbeitergruppen weiterhin nachvollziehbar und einheitlich behandelt?
  6. Welche Altverträge und Sonderregelungen befinden sich inzwischen im Bestand?
  7. Sind Vereinbarungen, Veränderungen und Zuständigkeiten nachvollziehbar dokumentiert?
  8. Wissen Mitarbeiter weiterhin, welche bAV-Leistung sie erhalten und an wen sie sich bei Fragen wenden können?

Diese Fragen ersetzen keine individuelle Prüfung einzelner Verträge. Sie helfen aber dabei, frühzeitig zu erkennen, an welchen Stellen genauer hingeschaut werden sollte.

Einmal im Jahr hinschauen ist besser als alle fünf Jahre aufräumen

Eine gut organisierte betriebliche Altersvorsorge soll im Alltag möglichst wenig Arbeit verursachen. Genau deshalb ist ein regelmäßiger Check sinnvoll. Kleine Abweichungen lassen sich meist einfacher korrigieren, solange der Bestand übersichtlich ist. Werden sie über Jahre gesammelt, entsteht irgendwann ein Projekt daraus.

Für Arbeitgeber bedeutet laufende bAV-Betreuung deshalb nicht, permanent neue Verträge abzuschließen. Es geht vielmehr darum, bestehende Strukturen sauber zu halten und Veränderungen im Unternehmen rechtzeitig abzubilden.

Ein fester jährlicher Termin schafft dafür eine einfache Routine. So wächst die betriebliche Altersvorsorge gemeinsam mit dem Unternehmen, statt irgendwann hinter seiner Entwicklung zurückzubleiben.

Aus dem jährlichen Check eine feste Routine machen

Gerade bei gewachsenen bAV-Beständen lohnt sich zunächst eine Bestandsaufnahme. Dabei lässt sich feststellen, welche Verträge vorhanden sind, wie Arbeitgeberleistungen geregelt wurden und an welchen Stellen Prozesse oder Dokumentation verbessert werden können.

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