Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Das Recht von Arbeitnehmern auf eine betriebliche Altersversorgung ist ein Thema, das viele Beschäftigte betrifft – aber oft nicht ausreichend bekannt ist. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung haben.

Aber welche Rechte haben Arbeitnehmer konkret? Wie funktioniert die bAV und welche Vorteile bringt sie? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über deine Rechte und Möglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung wissen musst.

Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung?

Recht auf Entgeltumwandlung – Jeder Arbeitnehmer kann eine bAV verlangen

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gibt Arbeitnehmern das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Das bedeutet:

  • Arbeitnehmer dürfen einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, die Entgeltumwandlung zu ermöglichen.
  • Die Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (2024: 3.624 € pro Jahr).

Das bedeutet konkret: Wenn ein Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für die Altersvorsorge nutzen möchte, muss der Arbeitgeber dies ermöglichen.

Pflichtzuschuss des Arbeitgebers – Mehr Geld für die Rente

Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 % zahlen, wenn die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds läuft.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer wandelt 200 € pro Monat in eine bAV um. Der Arbeitgeber muss zusätzlich mindestens 30 € (15 %) als Zuschuss beisteuern.

Dieser Zuschuss ist verpflichtend, wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Das bedeutet für Arbeitnehmer: Mehr Rente, ohne mehr einzuzahlen.

Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine bAV?

Grundsätzlich haben alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ein Recht auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dazu gehören:

  • Vollzeit- und Teilzeitkräfte
  • Befristet Beschäftigte
  • Minijobber, sofern sie auf die Pauschalversteuerung verzichten

Nicht betroffen sind:

  • Selbstständige ohne Angestelltenverhältnis
  • Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes (eigene Versorgungswerke)

Trotzdem kann es sich auch für diese Gruppen lohnen, mit dem Arbeitgeber über eine freiwillige Lösung zu sprechen.

Warum sich die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer lohnt

1. Steuerliche Vorteile und Sozialabgabenersparnis

Da die Beiträge zur bAV direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt werden, sind sie bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet:

  • Arbeitnehmer zahlen weniger Steuern, da das zu versteuernde Einkommen sinkt.
  • Sozialabgaben sinken, wodurch sich das Nettogehalt weniger reduziert als der eingezahlte Betrag.
  • Die spätere Rentenzahlung ist zwar steuerpflichtig, aber in der Rentenphase fällt die Steuerlast meist niedriger aus als während des Berufslebens.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer in Steuerklasse I spart bei einer Entgeltumwandlung von 200 € monatlich oft 80–100 € an Steuern und Sozialabgaben, zahlt also effektiv weniger für seine Altersvorsorge.

2. Mehr Sicherheit für den Ruhestand

Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Mit einer betrieblichen Altersversorgung können Arbeitnehmer:

  • Eine zusätzliche Altersrente aufbauen
  • Von Arbeitgeberzuschüssen profitieren
  • Kapital für den Ruhestand ansparen

Durch die Kombination von gesetzlicher Rente, bAV und privater Vorsorge entsteht eine stabile finanzielle Absicherung für den Ruhestand.

3. Arbeitgeberzuschüsse nutzen

Arbeitgeber können die bAV auf verschiedene Weise unterstützen, zum Beispiel durch:

  • Freiwillige höhere Zuschüsse als die gesetzlich vorgeschriebenen 15 %.
  • Vollständig arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenmodelle.
  • Zusätzliche Anreize für langjährige Mitarbeiter.

Arbeitnehmer sollten mit ihrem Arbeitgeber über mögliche Zusatzleistungen sprechen, da viele Unternehmen attraktive bAV-Modelle anbieten.

4. Vorteile auch bei einem Jobwechsel

Viele Arbeitnehmer befürchten, dass sie ihre bAV verlieren, wenn sie den Arbeitgeber wechseln. Doch das ist nicht der Fall:

  • Die meisten bAV-Verträge sind portabel und können zum neuen Arbeitgeber übertragen werden.
  • Alternativ kann die Versicherung privat weitergeführt werden.

Es lohnt sich also, sich vor einem Jobwechsel über die Möglichkeiten der Mitnahme der bAV zu informieren.

Wie Arbeitnehmer ihre Rechte auf eine bAV durchsetzen

1. Arbeitgeber auf das Recht zur Entgeltumwandlung hinweisen

Viele Arbeitgeber bieten von sich aus eine bAV an. Falls nicht, sollten Arbeitnehmer aktiv werden und ihr Recht einfordern. Ein einfaches Gespräch mit der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten reicht oft aus.

2. Die besten Konditionen verhandeln

Arbeitnehmer können versuchen, eine bessere Beteiligung des Arbeitgebers auszuhandeln. Besonders in Branchen mit Fachkräftemangel sind viele Arbeitgeber bereit, freiwillig höhere Zuschüsse zu leisten.

3. Steuerliche Vorteile berechnen

Arbeitnehmer sollten prüfen, wie viel sie durch eine Entgeltumwandlung sparen können. Ein Steuerberater oder Online-Rechner können helfen, den individuellen Vorteil zu berechnen.

Warum jeder Arbeitnehmer seine Rechte zur bAV nutzen sollte

Die betriebliche Altersversorgung Arbeitnehmer Rechte sind klar geregelt:

  1. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Entgeltumwandlung – der Arbeitgeber muss dies ermöglichen.
  2. Arbeitgeber müssen einen Zuschuss von mindestens 15 % leisten, wenn Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
  3. Durch steuerliche Vorteile und Arbeitgeberzuschüsse lohnt sich die bAV langfristig.

Arbeitnehmer, die ihre Rechte zur bAV nicht nutzen, verschenken bares Geld und eine bessere finanzielle Absicherung im Alter.

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