Der neue Mitarbeiter bringt schon eine bAV mit: Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

Ein neuer Beschäftigter bringt eine betriebliche Altersvorsorge aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis mit. Für den neuen Arbeitgeber stellt sich damit eine wichtige Frage: Muss der bestehende Vertrag übernommen werden oder kann die Versorgung in das eigene bAV-Konzept integriert werden? Eine vorschnelle Entscheidung kann langfristig unnötige Komplexität schaffen.
Elternzeit und bAV: Was passiert mit der Altersvorsorge?

Beginnt die Elternzeit, besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Fehlt jedoch das laufende Arbeitsentgelt, kann die bisherige Entgeltumwandlung nicht einfach unverändert weiterlaufen. Für Arbeitgeber ist deshalb wichtig, die bAV vor Beginn der Elternzeit zu prüfen und auch die Rückkehr in den Betrieb im Blick zu behalten.
Einmal eingeführt und dann vergessen? Der jährliche bAV-Check für Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge ist eingerichtet, die Verträge laufen und die Beiträge werden monatlich abgerechnet. Trotzdem sollte das Thema nicht dauerhaft in der Schublade verschwinden. Ein jährlicher bAV-Check hilft Arbeitgebern, Veränderungen im Unternehmen frühzeitig zu erkennen und bestehende Strukturen sauber zu halten.
Mitarbeiter kündigt: Was passiert jetzt mit der bAV?

Ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen, doch seine betriebliche Altersvorsorge verschwindet nicht mit dem letzten Arbeitstag. Was mit Vertrag, Beiträgen und Arbeitgeberzuschuss passiert, hängt von der weiteren Gestaltung ab. Für Unternehmen gehört die bAV deshalb in einen sauberen Offboarding-Prozess.
Mehr als ein Benefit: Wie der MehrWertPlan zum Arbeitgeberversprechen wird

Arbeitgeberattraktivität entsteht nicht durch eine möglichst lange Liste von Benefits. Entscheidend ist, welche Haltung dahintersteht. Der MehrWertPlan verbindet einen Vorteil im heutigen Alltag mit Vorsorge für die Zukunft und kann damit zu einem sichtbaren Teil des Arbeitgeberversprechens werden.
10 Euro beim Mitarbeiter, 33,07 Euro beim Arbeitgeber: So wirkt der MehrWertPlan auf beiden Seiten

Was ein Mitarbeiterbenefit wirklich leistet, zeigt sich erst, wenn beide Seiten der Rechnung betrachtet werden. Beim MehrWertPlan stehen einem Nettoaufwand von 10 Euro auf Mitarbeiterseite 131,60 Euro bAV-Beitrag gegenüber. Gleichzeitig lässt sich nachvollziehen, welcher tatsächliche Aufwand beim Arbeitgeber entsteht.
MehrWertPlan für kleine Betriebe: Warum gute Benefits keine Frage der Unternehmensgröße sind

Professionelle Mitarbeiterbenefits sind längst kein Privileg großer Unternehmen. Gerade kleine Betriebe können mit dem MehrWertPlan ihre persönliche Arbeitgeberkultur um einen strukturierten Benefit ergänzen und dabei langfristige Vorsorge mit einem unmittelbar erlebbaren Vorteil verbinden.
Welcher MehrWertPlan passt zum Unternehmen? Drei Modelle im Vergleich

Nicht jedes Unternehmen verfolgt mit Mitarbeiterbenefits dasselbe Ziel. Deshalb lässt sich der MehrWertPlan unterschiedlich gestalten. Drei Modelle ermöglichen den Einstieg ohne eigenen Mitarbeiterbeitrag, mit kleiner Eigenbeteiligung oder mit individueller Vorsorge.
Warum mehr Gehalt nicht automatisch mehr Wert schafft

Mehr Gehalt scheint die einfachste Lösung zu sein, wenn Mitarbeiter gewonnen oder gehalten werden sollen. In der Praxis entscheidet jedoch häufig nicht die Höhe der Investition, sondern wie sie wahrgenommen wird.
Warum gute Benefits oft scheitern und wie der MehrWertPlan echte Akzeptanz schafft

Ein Mitarbeiterbenefit ist nur dann erfolgreich, wenn er verstanden und genutzt wird. Warum viele Leistungen im Alltag verpuffen und wie der MehrWertPlan eine hohe Akzeptanz in der Belegschaft schafft.