Bei Mitarbeiterbenefits werden häufig zwei völlig unterschiedliche Gespräche geführt. Der Mitarbeiter möchte wissen, was ihm die Leistung persönlich bringt. Der Geschäftsführer fragt dagegen, was ihn das Ganze tatsächlich kostet. Beide Fragen sind berechtigt, werden aber selten in einer gemeinsamen Rechnung beantwortet. Genau dadurch bleibt ein entscheidender Teil der Wirkung unsichtbar.
Beim MehrWertPlan lohnt sich der Blick auf beide Seiten besonders. Die Kombination aus betrieblicher Altersvorsorge und Guthabenkarte nutzt unterschiedliche wirtschaftliche Effekte und verbindet sie miteinander. In unserem Beispiel entsteht für den Mitarbeiter ein monatlicher Nettoaufwand von 10 Euro, während 131,60 Euro in seine betriebliche Altersvorsorge fließen. Auf Arbeitgeberseite ergibt sich unter den zugrunde gelegten Annahmen ein Nettoaufwand von 33,07 Euro pro Mitarbeiter. Erst nebeneinander betrachtet wird deutlich, warum die reine Frage „Was kostet der Benefit?“ zu kurz greift.

Die Mitarbeiterseite: Aus 10 Euro werden 131,60 Euro Altersvorsorge
Beginnen wir dort, wo ein Benefit seine Wirkung entfalten soll: beim Mitarbeiter.
Im zugrunde gelegten Beispiel fließen monatlich 131,60 Euro in die betriebliche Altersvorsorge. Dieser Betrag setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Der Arbeitnehmer bringt einen Nettobeitrag von 60 Euro ein. Hinzu kommen 49,67 Euro staatliche Förderung sowie 21,93 Euro Arbeitgeberzuschuss bei einem angenommenen Zuschuss von 20 Prozent.
Für sich betrachtet wäre damit allerdings noch nicht erklärt, weshalb der Mitarbeiter letztlich nur 10 Euro monatlichen Nettoaufwand hat. Hier kommt der zweite Baustein des MehrWertPlans ins Spiel: die Guthabenkarte.
Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter darüber monatlich 50 Euro zur Verfügung. Diese 50 Euro gleichen einen großen Teil des Nettobeitrags aus. Aus 60 Euro Nettobeitrag werden in der Gesamtbetrachtung damit 10 Euro tatsächlicher monatlicher Nettoaufwand.
Die Rechnung lässt sich kompakt zusammenfassen:
131,60 Euro monatlicher bAV-Beitrag
davon:
- 60,00 Euro Nettobeitrag des Arbeitnehmers
- 49,67 Euro staatliche Förderung
- 21,93 Euro Arbeitgeberzuschuss bei 20 Prozent Zuschuss
gleichzeitig:
- 50,00 Euro Guthabenkarte vom Arbeitgeber
Ergebnis: 10,00 Euro Nettoaufwand für den Mitarbeiter
Genau diese Gesamtbetrachtung ist für die Kommunikation entscheidend. Würde ausschließlich über Entgeltumwandlung, Förderung oder Altersvorsorge gesprochen, bliebe die wirtschaftliche Wirkung abstrakt. Durch die Guthabenkarte wird ein Teil des Mehrwerts unmittelbar im Alltag sichtbar.
Wie können aus 10 Euro Nettoaufwand 131,60 Euro bAV werden?
Im Beispiel bringt der Mitarbeiter 60 Euro netto ein. Zusammen mit 49,67 Euro staatlicher Förderung und 21,93 Euro Arbeitgeberzuschuss fließen 131,60 Euro in die bAV. Gleichzeitig erhält der Mitarbeiter 50 Euro über die Guthabenkarte, sodass sein Nettoaufwand in der Gesamtbetrachtung 10 Euro beträgt.
Die Arbeitgeberseite: 50 Euro Guthaben sind nicht gleich 50 Euro Nettokosten
Nun wechselt die Perspektive auf die andere Seite des Schreibtischs. Denn für einen Geschäftsführer ist nicht nur entscheidend, was beim Mitarbeiter ankommt. Er muss wissen, welcher Aufwand tatsächlich im Unternehmen verbleibt.
Auch hier wäre es zu einfach, lediglich die sichtbaren Arbeitgeberleistungen zusammenzurechnen. In der Beispielrechnung greifen verschiedene Positionen ineinander.
Ausgangspunkt ist der gesetzliche Pflichtzuschuss zur bAV von 15 Prozent. Dieser beträgt im Beispiel 16,45 Euro. Hinzu kommen 50 Euro Arbeitgeberzuschuss als Sachbezug über die Guthabenkarte sowie 3 Euro Lizenzgebühr für die Karte.
Damit ist die Rechnung aber noch nicht abgeschlossen. Durch die Entgeltumwandlung entsteht in diesem Beispiel eine Ersparnis bei den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung von 22,21 Euro. Zusätzlich wird in der Beispielrechnung ein Betriebsausgabenabzug mit einer steuerlichen Wirkung von 14,17 Euro berücksichtigt.
Damit ergibt sich:
16,45 Euro Pflichtzuschuss Arbeitgeber
minus 22,21 Euro Ersparnis Sozialversicherungsbeitrag
plus 50,00 Euro Guthabenkarte
plus 3,00 Euro Lizenzgebühr
minus 14,17 Euro berücksichtigte steuerliche Wirkung
= 33,07 Euro Nettoaufwand für den Arbeitgeber je Mitarbeiter und Monat
Diese Zahl verändert die Perspektive. Die Frage lautet nun nicht mehr ausschließlich, was eine Guthabenkarte oder eine bAV einzeln kostet. Interessanter ist, welche Gesamtleistung auf Mitarbeiterseite entsteht und welcher wirtschaftliche Aufwand dafür auf Unternehmensseite verbleibt.
Wichtig bleibt dabei: Es handelt sich um eine Beispielrechnung mit konkreten Annahmen. Die tatsächlichen Werte hängen unter anderem von Gehalt, Zuschussgestaltung und den steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Einzelfalls ab.
Erst beide Seiten zusammen zeigen den eigentlichen Hebel
Stellt man beide Perspektiven nebeneinander, wird die Logik besonders anschaulich.
| Mitarbeiter | Arbeitgeber |
|---|---|
| bAV-Beitrag: 131,60 € | Pflichtzuschuss bAV: +16,45 € |
| davon Nettobeitrag: 60,00 € | SV-Ersparnis: −22,21 € |
| staatliche Förderung: 49,67 € | Guthabenkarte: +50,00 € |
| Arbeitgeberzuschuss bei 20 %: 21,93 € | Lizenzgebühr: +3,00 € |
| Guthabenkarte: 50,00 € | steuerliche Wirkung laut Beispiel: −14,17 € |
| Nettoaufwand: 10,00 € | Nettoaufwand: 33,07 € |
Diese Gegenüberstellung macht etwas sichtbar, das bei einer isolierten Betrachtung schnell verloren geht. 131,60 Euro Vorsorgebeitrag beim Mitarbeiter und 33,07 Euro Nettoaufwand beim Arbeitgeber sind keine zwei voneinander unabhängigen Zahlen. Sie sind das Ergebnis eines Gesamtkonzepts, das Arbeitgeberleistung, Arbeitnehmerbeitrag, Förderung, Sozialversicherungseffekte und Guthabenkarte miteinander verbindet.
Genau darin unterscheidet sich die Betrachtung auch von einem simplen Vergleich mit einer Gehaltserhöhung. Bei einer Gehaltserhöhung steht zunächst ein zusätzlicher Bruttobetrag im Raum, von dem beim Mitarbeiter nach Abgaben nur ein Teil ankommt. Beim MehrWertPlan werden unterschiedliche Bausteine gezielt miteinander kombiniert.
Das macht die Lösung nicht automatisch für jedes Unternehmen zur besten Wahl. Es zeigt aber, warum bei Benefits die reine Kostenhöhe wenig darüber aussagt, welcher Wert tatsächlich entsteht.
Was sollte ein Arbeitgeber bei den Kosten eines Mitarbeiterbenefits vergleichen?
Entscheidend ist nicht nur der nominelle Arbeitgeberbeitrag. Sinnvoller ist die Gegenüberstellung von tatsächlichem Nettoaufwand des Unternehmens und dem Mehrwert, der beim Mitarbeiter entsteht. Erst diese Betrachtung zeigt die wirtschaftliche Wirkung eines Benefit-Konzepts.
Die eigentliche Frage lautet: Was entsteht aus jedem eingesetzten Euro?
Für Geschäftsführer ist diese Perspektive besonders interessant. Personalkosten müssen wirtschaftlich vertretbar bleiben, gleichzeitig sollen Leistungen bei Mitarbeitern ankommen und als wertvoll wahrgenommen werden. Ein Benefit, der teuer ist, aber kaum verstanden wird, erfüllt dieses Ziel nur eingeschränkt.
Beim MehrWertPlan treffen deshalb drei Ebenen aufeinander. Die bAV schafft langfristige Vorsorge. Die Guthabenkarte sorgt dafür, dass ein Teil der Arbeitgeberleistung schon heute erlebt wird. Die finanzielle Struktur nutzt wiederum die vorgesehenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Mechanismen.
Für Mitarbeiter entsteht daraus eine andere Wahrnehmung als bei einer Leistung, die ausschließlich auf der Gehaltsabrechnung auftaucht. Zehn Euro eigener Nettoaufwand stehen im Beispiel einem bAV-Beitrag von 131,60 Euro gegenüber, während die monatliche Guthabenkarte einen unmittelbar nutzbaren Vorteil schafft.
Für den Arbeitgeber lässt sich gleichzeitig konkret beziffern, was die Lösung unter den Annahmen der Beispielrechnung netto kostet. Damit wird aus einem schwer greifbaren „Mitarbeiterbenefit“ eine kalkulierbare Investition.
Gerade diese Transparenz ist wichtig. Ein überzeugendes Benefit-Konzept sollte weder Arbeitgebern noch Mitarbeitern mit theoretischen Förderquoten verkauft werden. Beide Seiten sollten nachvollziehen können, welche Beträge fließen, welche Effekte berücksichtigt werden und was am Ende tatsächlich herauskommt.
Zwei Rechnungen erzählen erst gemeinsam die ganze Geschichte
Für den Mitarbeiter sind 10 Euro interessant. Für den Geschäftsführer sind es 33,07 Euro. Wirklich aussagekräftig werden beide Zahlen aber erst durch das, was zwischen ihnen passiert.
Auf Mitarbeiterseite entstehen im Beispiel 131,60 Euro monatlicher bAV-Beitrag und gleichzeitig ein unmittelbar nutzbarer Vorteil durch die Guthabenkarte. Auf Arbeitgeberseite werden verschiedene Kosten und Entlastungseffekte miteinander verrechnet, sodass sich ein kalkulierbarer Nettoaufwand ergibt.
Damit verschiebt sich die entscheidende Frage. Nicht „Wie viel kostet der Benefit?“ steht im Mittelpunkt, sondern: Welchen Wert erzeugt das Unternehmen mit seinem tatsächlichen Aufwand?
Genau diese gemeinsame Perspektive macht den MehrWertPlan für die Personalstrategie interessant. Mitarbeiter und Arbeitgeber betrachten dieselbe Lösung aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Eine gute Gestaltung bringt beide Perspektiven zusammen.
Wenn aus zwei Rechnungen eine gemeinsame Lösung wird
Eine Beispielrechnung macht die Mechanik verständlich. Entscheidend ist anschließend, wie die Zahlen im konkreten Unternehmen aussehen.
In einem unverbindlichen Gespräch lässt sich berechnen, welcher Nettoeffekt für die Mitarbeiter entsteht, welcher tatsächliche Aufwand beim Arbeitgeber verbleibt und wie sich der MehrWertPlan passend zur eigenen Belegschaft gestalten lässt.


